Lästige Haus-, Seminar- oder Doktorarbeit steht? Wenig Zeit? – Ghostwriter schreiben lassen

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Die Zeit wird knapp und die Seminararbeit erlaubt keinerlei Aufschub. Doch alleine ist es nicht mehr zu schaffen. Es liegt nahe, die Arbeit einen Ghostwriter wie die Agentur für akademische Texte zur Fertigstellung in Auftrag zu geben. Doch ist dies überhaupt erlaubt? Kann es Schwierigkeiten geben, wenn ein Ghostwriter die vollständige Doktorarbeit für einen schreibt? Fragen für Fragen, doch die Antworten sind im Internet vielschichtig zu diesem brisanten Thema. Wie sieht es wirklich rechtlich aus?

Was ist beim Ghostwriting gesetzlich erlaubt und was nicht?

Als Ghostwriter wird bezeichnet, wer gegen eine vereinbarte Bezahlung Texte für den Auftraggeber fertigt. Der Autor selbst tritt jedoch nicht in Erscheinung. Ghostwriting scheint immer mehr im Trend zu liegen, doch dabei wurde keine Marktlücke entdeckt. Selbst schon in der Antike ließen die kaiserlichen Hoheiten ihre Reden ans Volk von einem Ghostwriter schreiben. Bis heute ist es in der Politik gang und gäbe sogenannte Auftragstexte in Auftrag zu geben. In diesen Kreisen stellt diese Vorgehensweise keinerlei Probleme dar. Hingegen stellt sich die Frage, ob so einfach eine Seminar- oder Doktorarbeit von einem Ghostwriter geschrieben werden darf? Letztlich stehen die Leistung des Doktoranden oder Studenten im Fokus der Bewertung. Dass dies rechtlich knifflig oder gar strafbar sein könnte, liegt unweigerlich schon auf den ersten Blick auf der Hand.

Der Vertrag zwischen Auftraggeber und Ghostwriter

Der Auftraggeber schließt mit einer Vereinbarung per Werkvertrag nach den rechtlich gängigen Gesichtspunkten einen ordnungsgemäßen Vertrag zwischen zwei Vertragsparteien ab. Grundlage hierfür ist der § 631 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Der Vertrag besagt, dass der Autor, somit der Ghostwriter, sich verpflichtet, zu den vereinbarten Rahmenbedingungen entsprechende Arbeit zu leisten. In diesem Rahmen verzichtet der Ghostwriter aus sämtliche urheberrechtlichen Ansprüche sowie eine Nutzungsrechteübertragung. Der Auftraggeber verpflichtet sich im Gegenzug zur vereinbarten Zahlung eines festgelegten Honorars.

Das akademische Ghostwriting wurde vor Gericht verhandelt

Aufgrund der aufkommenden Präsenz entschied das Oberlandesgericht in Frankfurt durch ein Grundsatzurteil im Herbst 2009. Eine Vereinbarung bzw. ein Vertrag zwischen Ghostwriter und Auftraggeber ist prinzipiell nicht zu beanstanden. Der Auftraggeber besitzt somit das Recht, dieses Werk als sein eigenes zu veröffentlichen. Das Gericht stellte fest, dass das Ghostwriting eine Dienstleistung darstellt. Dieses Urteil betrifft zudem das akademische Ghostwriting. Wissenschaftliche Arbeiten können nach diesem Grundsatzurteil als legal gesehen werden. Dazu gehören ebenso Mustervorlagen für wissenschaftliche Arbeiten sowie entsprechende Fachbücher. Diffiziler wird es beim Verhältnis zwischen Universität sowie Auftraggeber. Reicht der Doktorand oder Student seine Arbeit, geschrieben von einem Ghostwriter, entsprechend offiziell ein, dann kann er mit Sanktionen seitens der Universität beim Auffliegen rechnen. Zumal, wenn er eine eidesstattliche Erklärung vorliegt, dass die geschriebene Arbeit aus der eigenen Feder stammt. Es ist mit einer Exmatrikulation oder einem Bußgeld klar zu rechnen. Die Vorgehensweise in diesen Fällen wird durch die Hochschulverordnung der Universitäten gerechnet.

Macht sich der Ghostwriter bei akademischen Arbeiten mit strafbar?

Eine Strafbarkeit kommt lediglich nur dann in Betracht, falls der Ghostwriter vorab in Kenntnis gesetzt wurde, dass seine geschriebene Arbeit ohne eine Veränderung eingereicht würde. Der Tatbestand der Beihilfe käme letztlich in Betracht. In der Praxis wäre jedoch der Vorsatz schwer nachweisbar.

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